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Autor: Raphael Kolberg

Diverse Waffenkoffer

Was tun, wenn die Polizei bzw. der Zoll kontrolliert?

Jeder Waffenbesitzer kann in eine Kontrollsituation gelangen. Dies kann zum Beispiel nach einer Grenzüberschreitung, auf dem Weg zum Schießstand oder in einer ähnlichen Situation sein. Häufig fragen sich Waffenbesitzern dann, ob die Beamten die Behältnisse öffnen dürfen bzw. öffnen lassen dürfen. Ausgangspunkt für diesen Artikel ist der private Waffenbesitzer, der mit seinem Waffentransportbehältnis (zum Beispiel Koffer, kleine Tasche o.ä.) unterwegs ist.
Diese Frage soll aus waffenrechtlicher Sicht beleuchtet werden. Dieser Beitrag ist ausdrücklich keine intensive rechtliche Betrachtung, sondern soll den Waffenbesitzer lediglich sensibilisieren.