
Grundeigentümer sind, sofern sie weniger als 75 ha Fläche ihr Eigen nennen, bisher Zwangsmitglied einer Jagdgenossenschaft – auch dann, wenn sie die Jagd strikt ablehnen.
Das ist nicht zumutbar, befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Für die Jagd ein zweischneidiges Schwert. Es wird sich zeigen, ob nicht bejagte Inseln zu Problemen in der Bewirtschaftung, Wildschadensverhütung und im Zweifel auch der Seuchenabwehr werden könnten.
Das Urteil ist aber leider durchaus nachvollziehbar und man muss sich wundern, dass es so lange gedauert hat, bis ein Gericht die deutsche Regelung kippte.
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